Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen Chaletsplus 0910.pdfArtikel 1. Allgemein
Untenstehende Allgemeine Bedingungen beziehen sich auf alle Reservierungen bei ChaletsPlus Wenn für bestimmte Ferienwohnungen und Chalets andere Bedingungen gelten, wird dies ausdrücklich in den Allgemeinen Bedingungen beschrieben.
Artikel 2. Mietperiode
Alle Mietpreise sind in Euro und gelten pro Woche. Eine Woche beginnt am Samstag um 16.00 Uhr und endet am nächsten Samstag um 10.00 Uhr. Der Mieter hat kein Recht, die Wohnung vor der angegebenen Uhrzeit in Gebrauch zu nehmen.
Einige Wohnungen (werden auf unserer Website erwähnt) werden vermietet von Sonntag bis Sonntag. Ankunftszeit ab 16.00 Uhr, Abreise spätestens um 10.00 Uhr.
Artikel 3. Bestätigung und Bezahlung
1. Die Reservierungsanfrage wird von ChaletsPlus in dem Reservierungssystem überprüft. Wenn alles stimmt wird die Reservierungsanfrage als Mietvertrag/Bestätigung von ChaletsPlus bestätigt mit einer Reservierungsnummer.
2. Der Mietvertrag/Bestätigung kann innerhalb 7 Werktage nach der Reservierungsanfrage kostenlos annulliert werden. Während der Bedenkzeit hat der Konsument ein Widerrufungsrecht und zwar die Möglichkeit um ohne Verpflichtung seinerseits die Reservierung zu annullieren.
3. Spätestens 14 Tage nach dem Empfang der Bestätigung muss eine Anzahlung und zwar 50% des Mietspreises auf das Bankkonto von ChaletsPlus eingegangen sein.
4. Der Restposten des zu zahlenden Mietpreises muss spätestens 6 Wochen vor dem Anreisedatum bei ChaletsPlus auf der Bankrechnung stehen.
5. Bei einer Reservierung weniger als 6 Wochen vor dem Anreisedatum muss der Pauschalbetrag bezahlt werden.
6. Bei nicht pünktlicher Zahlung wird ChaletsPlus eine schriftliche Mahnung senden. Wenn die Zahlung nicht innerhalb 14 Tage nach dem Datum der Mahnung bei ChaletsPlus eingegangen ist, wird der Vertrag gekündigt. ChaletsPlus wird nach Kündigung des Vertrages die Annullierungskosten –wie im Artikel 6 dieser Bedingungen beschrieben- dem Mieter berechnen.
Artikel 4. Änderungen
1. Für jede Änderung in der Reservierung bis zu maximal 6 Wochen vor dem Anreisedatum, vor dem Fälligkeitstag des 2. und letzten Zahlungstermin werden kostenlos umgesetzt.
2. Bei einer Änderung innerhalb 6 Wochen vor dem Anreisedatum wird ChaletsPlus einen Betrag von Euro 27,50 pro Änderung in Rechnung bringen.
Artikel 5. Reisedokumente
1. ChaletsPlus stellt die erforderlichen Reisedokumente spätestens 10 Tage vor der Abreise (Anreisedatum für den reservierten Aufenthalt) im Besitze des Reisenden, es sei denn dass Sie dies vernünftigerweise ChaletsPlus nicht zumuten können.
2. Wenn der Mieter spätestens 5 Werktage vor der Abreise noch keine Reisedokumente empfangen hat, meldet er dies sofort an ChaletsPlus.
3A.Wenn eine Wohnung reserviert wird innerhalb 10 Tage vor dem Tag der Abreise, teilt
ChaletsPlus mit, wann und wie die erforderlichen Reisedokumente im Besitze des Reisenden kommen.
3B.Wenn der Reisende die Reisedokumente nicht entsprechend empfangen hat, meldet er dies sofort bei ChaletsPlus.
Artikel 6. Annullieren
1. Konform genannt in Artikel 3.2 kann der Mietvertrag/die Bestätigung innerhalb 7 Werktage nach der Reservierungsanfrage kostenlos annulliert werden. Während der Bedenkzeit hat der Konsument ein Recht auf Widerruf, in dem er die Möglichkeit hat ohne Verpflichtung seinerseits die Reservierung zu annullieren.
2. Wenn eine Reservierung annulliert wird aus Gründen, die nicht durch die abgeschlossene Annullierungsversicherung gedeckt wird, werden Kosten in Rechnung gebracht.
3. Bei Annullierung mehr als 6 Wochen vor der Anreise des Aufenthaltes, ist ein Betrag von 50% des Mietbetrages schuldig.
4. Bei einer Annullierung von 6 Wochen oder weniger vor Anfang des Aufenthaltes ist der ganze Mietbetrag schuldig.
5. Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes bleibt der ganze Mietbetrag schuldig.
6. Sie können via ChaletsPlus eine Annullierungsversicherung abschliessen. Die Kosten einer “Travel Risk” Annullierungsversicherung sind 5% des Gesamtbetrages, exklusive Policegebühr und Versicherungssteuer.
Artikel 7. Miete
Sie bezahlen ChaletsPlus den vereinbarten Mietpreis, wie erwähnt in der schriftlichen Bestätigung zugleich die Rechnung der Reservierung. Preis-Rabatt und/oder spezielle Angebote können Sie nicht mehr benutzen, wenn die Bestätigung der Reservierung/Rechnung von ChaletsPlus schon versandt worden ist. Alle Preise sind inklusive BTW, es sei denn anders erwähnt.
Artikel 8. Extra Kosten
De Mieter ist neben dem Mietpreis auch Kosten der Reservierung, Bettwäsche, Reinigung und Kurtaxe inklusive einen Beitrag für übrige Gebühren schuldig. Diese extra Kosten sind per Wohnung verschieden und sind auf der Website von ChaletsPlus per Wohnung angegeben. Diese Kosten werden an Ort und Stelle bezahlt oder im voraus berechnet.
Artikel 8A. Orttaxe
In Österreich/Salzburgerland müssen Sie Orttaxe bezahlen. Diese Orttaxe beträgt für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahre Euro 1,25 pro Tag pro Person und für Kinder bis 14 Jahre Euro 0,40 pro Tag pro Kind.
Artikel 9. Kaution
ChaletsPlus kann in bestimmten Fällen bei einer Reservierung eine Kaution in Rechnung bringen in Höhe von Euro 500,-- pro Wohnung. Wenn die Kaution nicht ist bezahlt, ist ChaletsPlus berechtigt dem Mieter und/oder anderen Benutzer den Zugang und den Gebrauch der Wohnung zu verweigern. ChaletsPlus wird Sorge tragen für die Rückzahlung der Kaution nach Abzug der eventuellen Schäden und oder extra Reinigung.
9.1 Schäden melden
Sie sollen Schäden gleich bei dem Verwalter an Ort und Stellen melden. Die Telefonnummer des Verwalters finden Sie immer in den Reisedokumenten.
9.2 Zusätzlicher Schüssel.
Bei dem Empfang von ChaletsPlus ist es möglich, dass Sie für einen zusätzlichen Schlüssel
Euro 25,-- Kaution bezahlen müssen. Wenn Sie die Schlüssel bei der Abreise wieder abgeben, empfangen Sie die Kaution in Österreich zurück. Das Reisebüro in den Niederlanden ist hierfür nicht verantwortlich.
Artikel 10. Haustiere
In den Wohnungen sind Haustiere nicht gestattet. Ausnahmen hierauf sehen Sie auf der Website. Wenn Sie ein Haustier mitnehmen und dies nicht bei ChaletsPlus gemeldet haben, könnte es sein, dass das Tier nicht in der Wohnung zugelassen wird. Die sich daraus ergebenden Kosten gehen auf Ihr Konto.
Artikel 11. Parken
1. Das Parken in allen Garagen ist nur auf den Plätzen gestattet, auf denen der Name und die Hausnummer deutlich markiert ist.
2. ChaletsPlus ist nicht verantwortlich für Schäden, die in den Garagen an Ihrem Auto entstehen
3.Falsch geparkten Autos werden weggeschleppt.
Artikel 12. Rauchen, Abstellen von Skis und Skischuhen, Hausordnung, Reinigung usw….
1. In den Wohnungen ist rauchen nicht gestattet.
2. Frittieren mit Fett in und rund um das Haus ist nicht gestattet, Schäden, die hierdurch entstehen muss der Mieter gleich an Ort und Stelle bezahlen.
3. Skis und Skischuhen müssen in den für Skis und Skischuhen bestimmten Räumen abgestellt werden.
4. Wenn in der Wohnung eine Hausordnung gilt, muss dieser Hausordnung ohne Ausnahme Folge geleistet werden.
5. Müll. Der Mieter ist verpflichtet Müll, Flaschen, Papier usw. selbst in die dafür geeigneten Müllcontainer weg zu werfen.
6. Sie sollen die Küche (mit u.a. Backofen und Geschirrspüler) sauber verlassen.
7. Schäden, die entstehen durch das brennen von Kerzen muss der Mieter gleich an Ort und Stelle bezahlen.
8. Das abschneiden von Feuerwerk ist rund um das Haus nicht gestattet, Schäden die hierdurch entstehen, müssen gleich an Ort und Stelle bezahlt werden.
Artikel 13. Haftung
1. ChaletsPlus haftet nicht für
a. Diebstahl, Verlust oder Schäden aller Art, die entstanden sind während Sie in eine
unserer Wohnungen verbleiben.
b. für den Ausfall von technischen Geräten in den Wohnungen.
c. für den Ausfall von eventuell Internetanschluss
d. Fotos, Broschüren oder Werbematerial, wenn dies unter Verantwortlichkeit Dritten herausgegeben ist
e. Fehler oder Irrtümer in den Broschüren, virtuellen Rundgängen oder übrigen Auskünften
f. die Tatsache, dass durch Übermacht die Wohnung nicht bewohnbar ist. ChaletsPlus wird in diesem Fall alles Mögliche unternehmen um eine Alternative anzubieten oder die Mietsumme zurück zu zahlen.
2. Der Mieter haftet persönlich für alle Schäden oder Verluste des Gemieteten oder des Inventars. Die Haftung des Mieters gilt auch dann, wenn die Schäden durch Aufenthalt von Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Wohnung aufhalten, entstehen.
3. Bei nicht ordentlicher Benutzung oder Hinterlassen des Gemieteten, können extra (Reinigungs-)kosten in Rechnung gebracht werden oder von der Kaution abgezogen werden.
4. Auf der Website von ChaletsPlus sehen Sie für wieviel Personen die Wohnung geeignet ist. Es ist nicht gestattet, dass mehr Personen in der Wohnung verbleiben. Bei der Reservierung sollen Sie angeben, mit wieviel Personen Sie die Wohnung mieten. Änderungen für mehr Personen können nur nach schriftlicher Bestätigung von ChaletsPlus.
Artikel 14. Stiftung Garantiefonds und Reisegelder
ChaletsPlus hat sich als zuverlässiger Partner der Stiftung Garantiefonds und Reisegelder angeschlossen. Innerhalb der Grenzen der SGR-Garantieregelung fallen die auf dieser Internetsite angebotenen Reisen. Die SGR Garantie enthält, dass der Konsument davon überzeugt kann sein, dass die im voraus bezahlten Reisegelder zurück bezahlt werden, wenn die Gegenpartei durch finanzielle Unfähigkeit die vereinbarten Gegenleistung nicht kann einhalten. Soweit die Vereinbarung auch die Reise enthält und der Bestimmungsort schon ist erreicht, wird für die Heimreise Sorge getragen.
Bei der Reservierung Ihrer Reise bitte fragen Sie nachdrücklich um Zusendung der Broschüre SGR Garantieregelung. In der Broschüre können Sie lesen, wie Sie im Falle bei Recht auf Zurückzahlung handeln sollen.
Reisebüros, die der Stiftung Garantiefonds und Reisegelder sind angeschlossen erkennen Sie an der Vignette mit dem lächelnden Globus. Denken Sie daran, dass Sie bei Anfang der Reise verfügen über die richtigen und gültigen Reisedokumente. Berücksichtigen Sie zugleich die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, wie die Verpflichtung Schneeketten mitzunehmen, Winterreifen und z.B. einen Verbandkasten im Auto zu haben. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden, welche Reisedokumente verpflichtet sind und welche gesetzliche Bestimmungen gelten in einem Land. Dies ist Ihre eigene Verantwortung. Erkundigen Sie sich zugleich über die eventuellen Wegsperrungen und/oder Öffnungszeiten bestimmter durchgehende Wege, namentlich in den Bergen.
Artikel 15. Datenschutz
Wenn Sie unser Rundschreiben anfragen und empfangen oder wenn Sie eine Reservierung machen, sind Sie automatisch in unserem Adressenbestand aufgenommen. Wir benutzen Ihre Daten um Sie zu informieren über interessante Angebote der Produkten und Dienstleistungen von ChaletsPlus und von Produkten und Dienstleistungen sorgfältig ausgewählter Betriebe. Wenn Sie diese Information nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit oder senden Sie Ihre Wünsche schriftlich an ChaletsPlus, Kattensingel 75B, 2801 CD Gouda oder senden Sie eine E-mail nach info@chaletsplus.nl.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz Datenschutz gibt ChaletsPlus den Vermietern keine Adressen.



