Warnweste

Diese Pflicht umfasst, dass in jedem mehrspurigen Kraftfahrzeug zumindest eine Warnweste /-bekleidung nach Norm EN471 mitgeführt werden muss.
In Österreich, Italien und Spanien ist das Tragen von Warnwesten Pflicht. Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Die Westen müssen dem europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen sein. Die reflektierenden Westen können die Farben Rot, Orange oder Gelb haben. Ausgenommen von der Warnwestenpflicht sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern.
In Österreich besteht Mitführungspflicht der Warnwesten.
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